Braucht es die Demokratisierung der Schweizer Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie SGPP ?
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FAQ zum Thema: Demokratisierung der Schweizer Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie SGPP?
Frage 1: Besitzen die Ärztinnen und Ärzte im psychiatrischen Berufsverband SGPP kein direktes Stimmrecht?
Antwort: Das stimmt leider. 1996 wurden das allgemeine Stimmrecht und das Recht, die eigenen beruflichen Vertreter direkt zu wählen, innerhalb der SGPP abgeschafft. Dies führte dazu, dass wichtige Entscheidungen nur von wenigen Delegierten und Präsidenten getroffen werden, die nicht die Mehrheit der SGPP-Mitglieder repräsentieren.
Frage 2: Stimmt es, dass SGPP-Delegiertenversammlung von externen Verbänden und Gruppen ausserhalb der SGPP bestimmt wird?
Antwort: Ja. Bestimmt werden SGPP-Delegierte ausnahmslos von externen Verbänden mit eigenen Vereinszielen und Mitgliedern, die oft keine SGPP-Psychiaterinnen oder Psychiater sind, bzw. deren Interessen in Konkurrenz zur Psychiatrie stehen (Psychologie, Sozialarbeit, nicht-psychiatrische medizinische Fachrichtungen).
Frage 3: Die SGPP beruft sich auf die kantonalen Gesellschaften als demokratische Basis. Stimmt das nicht?
Antwort: Anders, als es der SGPP-Vorstand behauptet, sind kantonalen Gesellschaften keine Sektionen der SGPP. Kantonale Verbände erheben eigene Mitgliederbeiträge und verfolgen eigene Verbandsziele. SGPP-Politik auf eidgenössischer Ebene wird hier nicht diskutiert und Delegierten aus diesen externen Verbänden sind der SGPP-Basis gegenüber nicht rechenschaftspflichtig.
Frage 4: Nach welchen Regelungen schicken diese externe Verbände Vertreter in die SGPP-Delegiertenversammlung?
Antwort: Die Präsidenten der von der SGPP strikt getrennten Gesellschaften sind automatisch («ex ufficio») SGPP-Delegierte, ohne jemals für dieses Amt gewählt worden zu sein.
Ausserdem entsenden die externen Gesellschaften zusätzlich Delegierte in die SGPP-DV. Die internen Entscheidungen, wie diese Vertreter bestimmt werden, sind in der SGPP nicht einheitlich geregelt und oft undurchsichtig.
Frage 5: Warum treten dann SGPP-Mitgliedern nicht einer externen Gesellschaft bei, um Delegierte in die SGPP zu wählen ?
Antwort: Zuerst müsste das SGPP-Mitglieder in die externe Gesellschaft aufgenommen werden. Das kostet zusätzlich zu den 600.- Franken SGPP-Mitgliederbeitrag.
Ob und wann diese Person dann SGPP-Delegierte wählen darf, bleibt aber aufgrund fehlender verbindlicher Regeln unklar.
Frage 6: Gibt es keine andere Möglichkeit SGPP-Delegierter zu werden?
Antwort: Ja. Die zweite Möglichkeit SGPP-Delegierter zu werden besteht darin, einem dieser externen Verbände beizutreten, um dort im Lauf der Jahre und Jahrzehnte zum Präsidenten aufzusteigen. Präsidenten der externen Verbände besitzen nämlich Exklusivrechte in der SGPP, indem die SGPP sie zu «ex-ufficio» SGPP-Delegierten erklärt.
Frage 7: Wie bitte? SGPP-Mitglieder haben kein Recht ihre Delegierten zu wählen, aber Präsidenten externer Verbände sind automatisch SGPP-Delegierte?
Antwort: Ja. Alle Präsidentinnen und Präsidenten der externen Verbände sind «ex-ufficio» SGPP-Delegierte, ohne je für dieses Amt von den Mitgliedern gewählt worden zu sein, währen0d SGPP-Mitglieder kein Wahlrecht besitzen.
Frage 8: Was sind die Folgen dieser für die SGPP typischen Organisations-hierarchie?
Antwort: Das SGPP-System bevorzugt die im Schweizerischen Psychiatrieverband bestehenden Machtstrukturen und zementiert die Privilegien eines kleinen, geschlossenen Kreises um den SGPP-Vorstand. Die Mehrheit der ärztlichen SGPP-Mitglieder wird gleichzeitig von der Mitbestimmung ausgeschlossen.
Frage 9: Warum ist der Verzicht auf Wahlen und Abstimmungen für jede Berufsvereinigung problematisch ?
Antwort: Die Hauptaufgabe jeder Berufsvereinigung besteht darin, die beruflichen Rechte und Interessen ihrer Mitglieder, ohne Einmischung von aussen, zu vertreten.
Eine Berufsvertretung, die ihre eigenen Mitglieder von Mitbestimmung ausschliesst und die Verbandsleitung stattdessen an nichtgewählte Präsidenten und Delegierte fremder Organisationen vergibt, verliert ihre Legitimität und Glaubwürdigkeit.
Frage 10: Was ist problematisch, wenn in einer Berufsvertretung, Angehörige anderer Berufe mitbestimmen?
Antwort: Interessenvertreter, deren Anliegen nichts mit der direkten beruflichen Vertretung der Psychiater und ärztlichen Psychotherapeuten zu tun haben, sollten in der psychiatrischen Berufsvereinigung keinen Einfluss haben.
Frage 11: Wie beeinflusst die aktuelle Hierarchie die Transparenz in der SGPP?
Antwort: Der Verzicht auf Wahlen und die Berufung ausschliesslich extern bestimmter Vertreter führt zwangsläufig zu Intransparenz. Ohne demokratische Kontrolle, ohne Wahlmöglichkeit und ohne rechenschaftspflichtig gegenüber den Mitgliedern, bleibt es völlig unklar, in welchen Interessen Entscheidungen getroffen werden.
Frage 12: Welche Auswirkungen hat die seit 1996 immer autokratischer ausgebaute Struktur der SGPP auf die Schweizer Psychiatrie ?
Antwort: SGPP-Entscheidungen werden nur in kleinen, geschlossenen Funktionärskreisen getroffen. Deren Teilnehmer müssen sich nie direkt vor den Mitgliedern verantworten, da bis auf die Urabstimmung sämtliche Mitbestimmungsmöglichkeiten abgeschafft wurden.
In der Vergangenheit lobbyierten so SGPP-Berufsfunktionäre im Namen aller SGPP Mitglieder für Ziele, die gegen die Interessen von Patientinnen und Patienten, Psychiaterinnen und Psychiatern gerichtet waren.
Frage 13: Gibt es Beispiele dafür, dass in der SGPP Lobbyisten und nicht die Mitglieder das Sagen haben?
Antwort: Jahrelang unterstützte der SGPP-Vorstand mit seinem «Ja zu Managed Care» die Abschaffung der freien Arztwahl, welche durch Lobbyisten vorangetrieben wurde. Im eidg. Referendum vom 17. Juni 2012 erteilte das Schweizer Stimmvolk diesem Irrweg eine klare Absage.
Frage 14: Steht die SGPP-Struktur im Widerspruch zu den Werten, die Psychiaterinnen und Psychiater vertreten sollten?
Antwort: Schweizer Psychiaterinnen und Psychiater sollten einerseits Werte wie Autonomie, Respekt und Humanität vertreten. Diesem einfachen Grundprinzip widerspricht die autokratische SGPP-Struktur, die Verbandsmitglieder nicht einmal erlaubt ihre Berufsvertreter wählen zu dürfen.
Ein ärztlicher Berufsverband, der die Mitspracherechte seiner ärztlichen Berufskolleginnen und -kollegen ignoriert, kann zudem kaum glaubwürdig für das Wohl und die Rechte seiner Patientinnen und Patienten eintreten.
Das einzig verbleibende SGPP-Mitbestimmungsrecht: Die Urabstimmung.
Frage 15: Wie lautet das letzte verbleibende Mitbestimmungsrecht, um in der offiziellen Vertretung der psychiatrischen Berufsgruppe SGPP mitbestimmen zu können?
Antwort: Als letztverbleibendes Recht in der SGPP mitzubestimmen besteht noch die Urabstimmung. Sonst haben SGPP-Mitglieder keine Möglichkeit, Delegierte oder Berufsfunktionäre zu wählen oder abzuwählen.
Frage 16: Wie wird eine Urabstimmung innerhalb der SGPP organisiert?
Antwort: Gemäss den Statuten der SGPP muss eine Urabstimmung von mindestens 200 Mitgliedern beantragt werden. In den letzten 18 Jahren konnten nur drei Urabstimmungen initiiert werden, weil deren Planung und Durchführung grösste Anstrengungen erforderten.
Zwei Urabstimmungen wurden durchgeführt, aber die letzte vom 8. Juni 2022 wird vom Vorstand noch blockiert.
Frage 17: Was genau fordert die Urabstimmung zur Demokratisierung der SGPP?
Antwort: Die Urabstimmung "Demokratisierung der SGPP" fordert, dass alle SGPP-Mitglieder künftig direkt über wichtige verbandsinterne Themen abstimmen und dass sie auch ihre Berufsvertreter wählen können.
Zwei Modelle werden dabei vorgeschlagen:
1.Die Abhaltung einer jährlichen Generalversammlung (auch online/digital)
oder
2.System mit SGPP-Sektionen, in dem Delegierte demokratisch von den Mitgliedern gewählt werden – und zwar ohne den weiteren Zwang, einem oder mehreren kostenpflichtigen Verbänden beizutreten.
Ziel ist es, die Mitbestimmungsrechte im Berufsverband wiederherzustellen.
-Die Urabstimmung: Fortgesetzte Blockade und Zensurversuch
Frage 18: Wie lautet der Originaltext der Urabstimmung?
Antwort: Der Abstimmungstext, so wie von 349 Kolleginnen und Kollegen vorgeschlagen:
"ANTRAG URABSTIMMUNG: SGPP-DEMOKRATISIERUNG
Wollen Sie folgende Vorlage annehmen? Ich bin für eine Demokratisierung der SGPP und will, dass jedes Mitglied neu das Stimm- und Wahlrecht erhält. Jedes Mitglied hat eine Stimme: JA oder NEIN.
Stichfrage: Falls die Vorlage angenommen wird, stehen folgende Varianten A oder B zur Auswahl. Zutreffendes ankreuzen:
A: Die Mitglieder üben ihr Stimmrecht im Rahmen einer jährlichen Mitgliederversammlung aus (gegebenenfalls digital).
B: Die Interessen der Mitglieder werden durch Delegierte vertreten. Pro 50 Mitglieder wird ein/e Delegierte/r gewählt."
Frage 19: Wie lautet die vom Vorstand zensierte Version der Abstimmungsfrage?
Antwort: Der Vorstand hat keine offizielle Übersetzung in Französisch vorgelegt. Hier der vom Vorstand abgeänderte Text in Deutsch:
«URABSTIMMUNG SGPP: ABSCHAFFUNG DES GELTENDEN DELEGIERTENSYSTEMS
Fragen: Wollen Sie das geltende Delegiertensystem der SGPP abschaffen und durch eine der beiden Varianten ersetzen? JA oder NEIN
Frage 2: Wenn Sie die Abschaffung des aktuellen Systems befürworten, welche Variante bevorzugen Sie?
A: Mitgliederversammlung (jährlich, gegebenenfalls digital). B: Delegierte werden pro 50 Mitglieder gewählt.»
Frage 20: Warum darf der Originaltext der Urabstimmung nicht nachträglich abgeändert werden ?
Antwort: Nur der von 349 SGPP-Mitgliedern eigenhändig unterzeichnete Abstimmungstext spiegelt die Forderung dieser Psychiaterinnen und Psychiater wider.
Es geht den Initianten um die Demokratisierung der SGPP, welche weit über die Abschaffung des derzeitigen Delegiertensystems hinausgeht.
Frage 21: Ist eine nachträgliche Änderung des Abstimmungstextes rechtlich problematisch?
Antwort: Jede einseitige Änderung des Textes durch den Vorstand verletzt die Rechte jedes einzelnen dieser SGPP-Mitglieder und verfälscht zudem das Ziel der Initiative, welches in einer Demokratisierung besteht. Eine zensierte Abstimmung könnte von jedem einzelnen der Unterschreibenden juristisch angefochten werden.
Frage 22: Warum mussten rechtliche Schritte unternommen werden, um die Urabstimmung durchzuführen?
Antwort: Die von 349 Mitglieder im Jahr 2022 korrekt beantragte Urabstimmung wird durch den SGPP-Vorstand blockiert, indem er den Abstimmungstext nachträglich zu ändern versucht.
Nach ergebnislosen Verhandlungen mit dem SGPP-Vorstand mussten die Initianten vor Gericht ziehen, um das Recht auf eine unzensierte Abstimmung zu verteidigen.
Frage 23: Was stört den SGPP-Vorstand am Abstimmungstext der 349 SGPP Mitgliedern?
Antwort: Den Vorstand möchte den Ausdruck «Demokratisierung der SGPP» im Urabstimmungstext ganz verbieten, obwohl die Demokratisierung der SGPP das zentrale Ziel der 349 Initiantinnen und Initianten darstellt.
Frage 24: Mit welcher Begründung blockiert der SGPP-Vorstand die Urabstimmung?
Antwort: Der SGPP-Vorstand behauptet, die Fragestellung der Urabstimmung sei suggestiv und die SGPP-Psychiaterinnen und Psychiater könnten die Abstimmungsfolgen nicht verstehen.
Frage 25: Was sind mögliche Gründe für die Blockade der Urabstimmung?
Antwort: Mehrere SGPP-Funktionäre lehnen die Abstimmung zur Demokratisierung der SGPP aus offensichtlichem Eigeninteresse ab.
In einer demokratisch regierten SGPP würden keine Privilegien, wie «ex-ufficio»-Ämter vergeben und alle Berufsfunktionäre müssten sich fairen und transparenten Wahlen durch die Mitglieder stellen.
Frage 26: Stimmt es, dass der Vorstand die Mitglieder schützt, indem er den Abstimmungstext zensiert ?
Antwort: Es ist Unsinn, wenn der SGPP-Vorstand vorgibt, studierte Fachärztinnen und Fachärzte vor unklaren oder irreführenden Abstimmungsfragen schützen zu wollen.
In Wirklichkeit versucht der SGPP-Vorstand durch die Zensur des Textes und Blockade der Urabstimmung, den Status quo und seine eigenen Machtpositionen zu sichern.
- Der hohe Organisationsgrad als Governance-Problem der SGPP
Frage 27: Was ist das zentrale Governance-Problem der SGPP?
Antwort: Das Hauptproblem der SGPP-Governance liegt im Fehlen demokratischer Prozesse. SGPP-Mitglieder besitzen keinerlei Wahlrecht, um ihre Vertreter selbst zu bestimmen. Stattdessen werden die Delegierten und Berufsvertreter aus einem exklusiven Kreis privilegierter Ärztinnen und Ärzte ausgewählt. Konkret handelt es sich dabei ausnahmslos um Präsidenten und Delegierte externer Organisationen.
Frage 28: Was sind die Folgen der SGPP-Governance?
Antwort: Die SGPP-Governance schafft ein hermetisch geschlossenes Macht- und Entscheidungssystem, das so gut wie keine Rechenschaft gegenüber den regulären Mitgliedern ablegen muss.
Frage 29: Wie könnte die SGPP ihre Governance und Transparenz verbessern?
Antwort: Um Governance und Transparenz zu verbessern, könnte die SGPP folgende Reformen umsetzen, welche in anderen ärztlichen Standesorganisationen schon seit langem Normalität sind:
- Durch die Einführung demokratischer Wahlen: SGPP-Mitglieder sollten ihre Vertreter wählen können, um Rechenschaftspflicht und Legitimität zu gewährleisten.
-Durch die Einführung leistungsbasierter Kriterien: Falls Ernennungen notwendig sind, sollten sie auf klaren, leistungsbasierten Kriterien und nicht auf Privilegien beruhen.
-Durch die Veröffentlichung von Entscheidungen und Richtlinien: Erhöhung der Transparenz durch offene Kommunikation über die Hintergründe wichtiger Entscheidungen und Richtlinien.
-Durch die Etablierung einer unabhängigen Aufsichtsinstanz: Ein unabhängiges SGPP-internes Gremium sollte sicherstellen, dass die Governance-Prozesse fair und transparent bleiben.
Frage 30: SGPP-Präsidentin Fulvia Rota behauptet in ihrem Newsletter, die SGPP besitze einen „hohen Organisationsgrad“. Warum ist dies fragwürdig?
Antwort: Wenn die Präsidentin mit dem Lob des Organisationsgrades das Ausmass an Regeln und Normen beschreiben will, mit welchen die SGPP ihre Verbandsarbeit formalisiert und steuert, dann hat sie recht.
Ein hoher Organisationsgrad besteht durch die Vernetzung mit anderen Verbandspräsidenten, während die eigenen Mitglieder konsequent von einer Mitbeteiligung ausgeschlossen werden.
Frage 31: Auf welchen Grundlagen beruht der SGPP-Organisationsgrad ?
Antwort: Der SGPP-Organisationsgrad beruht auf zentraler Kontrolle und Exklusivität, anstatt auf Mitgliederbeteiligung. Diese streng von Oben nach Unten kontrollierte Berufsvertretung wird von der SGPP-Führung als effizient angepriesen, führt jedoch in der Praxis zu Ausgrenzung der Mitglieder, mangelnder Innovation und Stagnation.
Frage 32: Führt der Organisationsgrad der SGPP nicht zu einer besseren Repräsentation der Mehrzahl der Psychiaterinnen und Psychiater, die keine SGPP-Mitgliedschaft besitzen?
Antwort: Die SGPP gibt vor, ihr «hoher Organisationsgrad» stelle eine breitere Vertretung aller 4600 Psychiater in der Schweiz sicher, weil nur 2200 Psychiaterinnen und Psychiater SGPP-Mitglieder sind.
In Wirklichkeit bedeutet ein hoher Organisationsgrad in diesem Kontext, dass die sämtliche SGPP-Delegierte aus externen Verbänden und Organisationen stammen, während die eigenen Mitglieder keine Wahlrechte besitzen.
Frage 33: Bindet die SGPP so nicht mehr Psychiaterinnen und Psychiater ein?
Antwort: Das SGPP-System bindet nur scheinbar und formal eine grössere Anzahl von Psychiaterinnen und Psychiatern ein. Sämtliche SGPP-Entscheidungsträger entstammen einen kleinen privilegierten Kreis, während SGPP-Mitglieder faktisch entmachtet sind.
Frage 34: Warum sind von 4600 Psychiaterinnen und Psychiatern nur 2200 Mitglied in der SGPP?
Antwort: Seit der Abschaffung wichtiger Mitgliederrechte 1996 entwickelte sich die SGPP seit 1996 zu einem intransparent und hierarchisch organisierten Berufsverband.
Ohne Möglichkeiten einer Mitgliederbeteiligung zweifeln offensichtlich die Mehrzahl der Schweizer Psychiaterinnen und Psychiater an der Legitimität ihrer SGPP-Berufsvertretung.
-Kosten und Folgen der Urabstimmung zur Demokratisierung der SGPP
Frage 35: Was kostet die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen?
Antwort: Die Kosten für eine Demokratisierung der SGPP wären mittelfristig viel geringer als das jetzige schwerfällige und aufgeblähte System mit Präsidenten, Delegiertenversammlungen, externen Organisationen, Delegierten – kurz einem riesigen Funktionärsapparat.
Eine digitale Mitgliederversammlung würde keine grossen zusätzlichen Ausgaben verursachen und zu mittelfristig zu Einsparungen führen.
Frage 36: Welche Vorteile bietet eine Demokratisierung der SGPP?
Antwort: Langfristige Vorteile – wie höhere Transparenz, mehr Engagement der MItglieder und eine stärkere Legitimation des Berufsverbandes – überwiegen die einmaligen Anpassungskosten deutlich.
Frager 37: Würde sich eine Demokratisierung auf die für einen Berufsverband auffallend niedrige Mitgliederbeteiligung auswirken?
Antwort: Das mit einer Demokratisierung einhergehende aktivierte Engagement aller SGPP-Mitglieder wird den Verband bekannter und attraktiver machen.
Eine demokratischer organisierte SGPP wird mehr Mitglieder anziehen, so dass der bisher vergleichsweise hohe Mitgliedsbeitrag von 600.- Fr/Jahr gesenkt werden könnte.
Frage 38: Welche Vorteile bieten demokratischere Strukturen in der SGPP für die Schweizer Psychiatrie?
Antwort: Demokratische Strukturen stärken die Beteiligung aller SGPP-Mitglieder, gewährleisten Transparenz bei Entscheidungsprozessen und sorgen dafür, dass wichtige Entscheidungen nicht im Interesse einer kleinen elitären Minderheit getroffen werden.
Eine demokratisierte SGPP wäre ein Gewinn für ihre Glaubwürdigkeit und Legitimität als offizieller fachärztlicher Berufsverband auf eidgenössischer als auch internationaler Ebene.
Frage 39: Warum ist es auch gesellschaftlich besonders wichtig, dass die SGPP demokratisch organisiert ist?
Antwort: Die SGPP vertritt offiziell alle Schweizer Psychiaterinnen und Psychiater, also auch denjenigen, die nicht SGPP-Mitglied sind.
Psychiatrische Arbeit hat direkten Einfluss auf die Gesundheit, aber auch auf die Rechte von Patienten hat, zum Beispiel bei den Fürsorgerischen Unterbringungen.
Es ist essenziell, dass Entscheidungen einer Berufsvertretung von so grosser gesundheitspolitischer Bedeutung auf der Grundlage demokratischer und transparenter Strukturen erfolgen.
Frage 40: Welche Folgen hätte ein Gerichtsurteil zugunsten der Initianten oder des Vorstands?
Antwort: Gibt das Gericht den Initianten Recht, muss der Vorstand die Urabstimmung in ihrer von 349 Kolleginnen und Kolleginnen unterschriebenen Version innerhalb von sechs Monaten durchführen.
Was passiert, wenn das Gericht dem Vorstand Recht gibt, ist noch unklar.
Frage 41: Was, wenn die Initiative zur Demokratisierung scheitert?
Antwort: Scheitert die Initiative zur Demokratisierung der SGPP, dann bleibt die aktuelle, autokratisch-intransparente Organisationsstruktur der Schweizer Psychiatrie bestehen. Von den SGPP-Mitgliedern weder wähl- noch abwählbare Standesfunktionäre behalten dann weiter die Kontrolle über den Berufsverband.
Ohne Reformen wird der Verband SGPP vollständig an Legitimation verlieren.
Frage 42: Was passiert, wenn die Urabstimmung erfolgreich ist?
Antwort: Nach einer erfolgreichen Urabstimmung können alle SGPP-Mitglieder darüber entscheiden, ob sie eine Mitgliederversammlung (auch digital) wünschen oder ob sie automatisch und ohne Zusatzkosten einer SGPP-Sektion zugeteilt werden.
Diese Sektionen würden Delegierte demokratisch und transparent wählen.
Beide Systeme gewährleisten die Mitbestimmung aller Mitglieder gewährleisten, um die SGPP demokratischer, transparenter und zukunftsfähiger zu machen.
-Möglichkeiten, die Demokratisierung der SGPP zu unterstützen:
Frage 43: Wie kann ich die Initiative zur Demokratisierung der SGPP ideell unterstützen?
Antwort: Sie können die Initiative zur Demokratisierung der offiziellen Berufsvertretung der Schweizer Psychiatrie unterstützen, indem Sie sich über die Initiative informieren und mit anderen Menschen über die Notwendigkeit der Demokratisierung der Schweizer Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie SGPP sprechen.
Frage 44: Warum benötigt die Initiative zur Demokratisierung der SGPP Spenden?
Antwort: Alle Initiantinnen und Initianten für eine SGPP-Demokratisierung arbeiten ehrenamtlich und ohne dafür bezahlt zu werden.
Die SGPP-Führung lässt sich hingegen ihre Blockade der Urabstimmung aus Mitgliederbeiträgen im Stundenlohn bezahlen. Ihre finanziellen Möglichkeiten sind praktisch unbegrenzt.
Um die notwendigen Ausgaben für juristische Beratung, Webseite usw. zu finanzieren, sind die Demokratiebefürworter deshalb dringend auf Spenden angewiesen.
Frage 45: Wie kann ich spenden?
- Spenden können auf das Konto CH56 0900 0000 1578 2948 7 eingezahlt oder überwiesen werden.
- Sie können auch direkt auf https://www.psychiatria.ch/spenden gehen und uns direkt per Kredit- oder Debitkarte oder Twint unterstützen.